Warum fährt die Feuerwehr auch nachts mit Martinshorn? Wir greifen die Beschwerde aus dem Gästebuch unserer Homepage auf:
Sie werden nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt und fragen sich: "Muss denn das sein, nachts ist doch eh niemand auf der Straße?".
Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten - dafür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte (§ 35 StVO) eingeräumt.
Die Feuerwehr ist gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn zugleich einzusetzen, wenn sie das Wegerecht (§38 StVO) in Anspruch nehmen will. Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges handelt somit fahrlässig, wenn er bei einer Fahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Kommt es zu einem Unfall, kann er auch bei Unverschulden persönlich in Haftung genommen werden. Und da hilft ihm niemand, obwohl er diese – staatliche Hoheitsaufgabe - ehrenamtlich macht, wie alle Feuerwehrangehörigen!
Während Sie in in Ihrem kuscheligen Bett liegen, müssen wir zu jeder (!) Uhrzeit aufstehen und uns um die Sicherheit unserer Mitbürger kümmern. Sie schlafen nach einer halben Stunde wieder. Bei uns dauert es nach einem Einsatz Stunden bis wir wieder schlafen können – oder wir können gleich einen Kaffee trinken und dann wieder zu unserem Arbeitsplatz gehen!
Und jetzt:
Wie oft im Jahr kommt das denn vor? Falls es beim nächsten Mal Sie betreffen sollte, sind Sie vielleicht froh, wenn die Feuerwehr schnell und „laut“ zu Ihnen kommt!?
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