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Kosten für Einsätze: wer muss was und wann Bezahlen?
Viele Leute alarmieren die Feuerwehr nicht oder erst zu spät
aus Angst vor einer großen Rechnung bei einem ungerechtfertigten Einsatz. Aus
diesem Grund möchten wir sie informieren, wann Kosten anfallen.
Generell gilt, dass Einsätze der Feuerwehr zur Rettung von
Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Notlagen sowie bei Bränden
grundsätzlich kostenlos sind. Die entstandenen Kosten werden von der Gemeinde
getragen. Diese Tätigkeiten gehören nach § 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz
Baden-Württemberg zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr und sind daher
kostenfrei.
Bitte zögern Sie also nicht, im Notfall oder bei unklarer
Lage den Feuerwehr-Notruf
112 zu wählen. Auch wenn sich ein Feuerwehreinsatz im Nachhinein als
irrtümlich herausstellt, zum Beispiel wenn sich ein zischendes Geräusch an der
Gasheizung später als Abblasen des Überdruckventils identifiziert wird,
entstehen keine Kosten.
Kosten für den Einsatz werden aber vom Träger der Feuerwehr
Aichwald, der Gemeinde Aichwald bei Brandstiftung oder böswilliger Alarmierung
erhoben.
Für Hilfeleistungen, also Kann- Aufgaben der Feuerwehr, die nicht
Unmittelbar eine Bedrohung für Menschenleben darstellen, wie z.B. das Auspumpen
von Kellern, das Entfernen umgestürzter Bäume oder der Einsatz bei Ölspuren
werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Haftbar ist je nach Sachlage entweder
der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, der den Schaden
verursacht hat. Dies kann zum Beispiel der Halter eines Fahrzeuges sein, das Öl
verliert. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen die durch Fehlalarmierung
entstandenen Kosten ersetzen.
Die Höhe der Kostensätze für Mannschaft und Gerät ist in der
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Aichwald festgelegt und richtet sich einmal nach
dem jeweiligen Aufwand (Anzahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge, Personalstärke)
und der Einsatzdauer.
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